Voraussetzungen für die Segelflugausbildung:
- Mindestalter 14 Jahre
- Einverständniserklärung der Eltern bei Flugschülern unter 18 Jahren
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (vor dem ersten Alleinflug). Ein solches Attest wird von einem dafür zugelassenen „Fliegerarzt“ nach einer eingehenden Untersuchung auch an Brillen- und Kontaktlinsenträger ausgestellt, wenn keine sonstigen Gründe gegen die Segelflugausbildung sprechen.
- Verzichtserklärung, in welcher man auf Ansprüche im Schadensfall gegenüber dem Ausbilder und Verein verzichtet. (Schulflugzeuge sind „Sitzplatz“-versichert.)
Voraussetzungen zum Erwerb des Luftfahrerscheins:
- Mindestalter 16 Jahre
- Teilnahme an einer Unterweisung in „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
- Erklärung über schwebende Strafverfahren oder polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis über die vollständige Ausbildung: mindestens 30 Flugstunden, davon 15 allein auf verschiedenen Flugzeugmustern. (Wird die Ausbildung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen, ermäßigt sich die Flugzeit auf 25 Stunden, davon 15 allein.) mindestens 60 Starts, davon 20 allein theoretische Ausbildung: 60 Unterrichtsstunden innerhalb von 4 Jahren Erwerb des Sprechfunkzeugnis BZF II Prüfung (Theorie und Praxis) durch die Erlaubnisbehörde (hier zuständig: die Bezirksregierung Braunschweig)
Erster Ausbildungsabschnitt: A-Prüfung
Bis zur A-Prüfung fliegen Sie immer mit dem Lehrer. Sie lernen zuerst die elementaren Dinge der Fliegerei: Starten, Landen, und das Flugzeug steuern. Das wird solange geübt, bis der Lehrer während des Fluges nicht mehr einzugreifen braucht. Nach ca. 50-100 Ausbildungsstarts machen Sie die ersten drei Alleinflüge, der Lehrer bleibt am Boden und schaut von unten zu. Ein Funkgerät sorgt für die Verbindung. Das ist die A-Prüfung. (Für den Flugschüler gibt’s dann außerdem noch ein paar auf den Hintern)
Zweiter Ausbildungsabschnitt: B- und C-Prüfung
Nun werden Sie für den Rest der Ausbildung fast immer alleine fliegen. Der Fluglehrer bleibt dabei immer über Funk in Kontakt und beobachtet den Flug. Jetzt geht es um steilere Kreise, Kurvenwechsel und Schnellflugübungen. Die B-Prüfung besteht aus drei Alleinflügen mit Kurvenwechsel und Rollübungen um die Längsachse. Zum Ende jedes Fluges wird eine Ziellandung verlangt, Aufsetzen in einem markierten Bereich von 100 Metern.
Nun dreht sich alles ums Thermikfliegen – um länger als 5-10 Minuten in der Luft zu bleiben. Sie werden mit dem Lehrer zusammen die Grenzen des Flugzeugs erkunden, z.B. Mindestgeschwindigkeiten, Trudeln, ‚Slip‘ etc. Sie werden auch auf andere höherwertige Flugzeugtypen und im Flugzeugschlepp eingewiesen. Die Prüfung besteht wieder aus drei Alleinflügen, bei denen Flugfiguren wie die hochgezogene Fahrtkurve, Kurvenwechsel und der Slip geflogen werden müssen.
Dritter Ausbildungsabschnitt
Die Ausbildung allein am Platz ist nun beendet. Jetzt geht es um das Überlandfliegen, soweit vom Flugplatz entfernt, dass einfaches Gleiten allein nicht mehr ausreicht, um den Platz wieder zu erreichen. Man ist dann gezwungen, Thermik oder andere Aufwinde zu nutzen. Jetzt stehen andere Anforderungen im Vordergrund, Navigation, Orientierung und die ständige Beobachtung des Luftraums erfordern viel Konzentration. Mindestens zwei Überlandflugeinweisungen erfolgen mit Ihrem Lehrer, bei denen Sie lernen, wie man auch längere Strecken zurücklegen kann, wie man richtig navigiert und notfalls auch sicher landen kann wenn sich nicht gerade ein Flugplatz in der Nähe befindet. Viel ist jetzt über Meteorologie zu lernen und das Funksprechzeugnis zu erwerben.
Die ganze Ausbildung läuft darauf hinaus, dass man nach der C-Prüfung die Theorieprüfung beim Luftfahrtbundesamt ablegt, dann den 50km-Flug und zuletzt die praktische Prüfung mit einem Sachverständigen macht, um schließlich stolzer Besitzer eines Luftfahrerscheins für Privatluftfahrzeugführer PPL-C zu sein
Michael Mroz (Ausbildungsleiter)
Tilo Teichert
Mathis Fischer